Kabelanschluss? Neue Regeln durch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs

In Deutschland haben rund 16 Millionen Haushalte einen Kabelanschluss, die meisten sind dabei Teil des Mietvertrags. Am 1. Dezember 2021 verabschiedete die Bundesregierung ein neues Gesetz, das die Umlagefähigkeit der Kabelgebühren über die Nebenkosten für Mieter in Mehrfamilienhäusern beendet. Bis zum 1. Juli 2024 galt eine Übergangsphase. Doch was ändert sich durch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs?

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Foto von Erik Mclean auf Unsplash

In diesem Artikel erfahren Sie, was diese Änderung für Sie und Ihr Kabel-TV bedeutet und was Sie jetzt tun können.

Was bedeutet die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs?

Das Nebenkostenprivileg ermöglichte es Vermietern und Hausverwaltungen bisher, die Kosten für einen gemeinsamen Kabelanschluss über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter umzulegen. Dies galt auch für Mieter, die den Kabelanschluss nicht nutzten. Mit der Abschaffung dieses Privilegs müssen Mieter, die weiterhin Kabel-TV empfangen möchten, individuelle Verträge mit den Kabelanbietern abschließen.

Das Wichtigste für Ihren neuen Kabelanschluss im Überblick:

Das Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs trat am 1. Dezember 2021 in Kraft. Die Übergangsfrist endet am 30. Juni 2024. Seit dem 1. Juli 2024 sind die Änderungen verbindlich. Als Mieter müssen Sie einen individuellen Kabelverträg abschließen, um weiterhin Kabel-TV zu empfangen. Ab dem 1. Juli 2024 können Mieter frei wählen, welche Art von Fernsehempfang sie nutzen möchten.

Die Telekommunikationsnovelle

Außerdem interessant im Zuge dieser Gesetzesänderung sind die Hintergründe der Telekommunikationsnovelle. Diese Novelle hat weitreichende Auswirkungen auf Mieter und Vermieter. Wir haben hier die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:

Zentrale Punkte der Novelle:

Mieter haben die Möglichkeit, ihre Telekommunikationsanbieter frei zu wählen. Anbieter müssen ihre Tarife und Konditionen klar und verständlich darstellen. Strengere Regeln für Haustürgeschäfte und telefonische Verkaufsangebote sollen Mieter vor unseriösen Verträgen schützen.

Was bedeutet das für Privatkunden?

Mit der Umsetzung der neuen Regelungen zum 1. Juli 2024 ergeben sich für Mieter einige wichtige Veränderungen:

Schließen Sie jetzt einen neuen Vertrag ab

Wenn Sie als Mieter weiterhin Kabel-TV empfangen möchten, müssen Sie einen individuellen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschließen. Dabei sollten Sie sich frühzeitig über die verschiedenen Angebote informieren und den passenden Tarif für sich wählen. Fiberfone bietet Ihnen die Möglichkeit, die besten und kostengünstigsten Anbieter zu vergleichen und den idealen Vertrag für Ihre Bedürfnisse zu finden. Falls Sie den gemeinschaftlichen Kabelanschluss bisher jedoch nicht genutzt haben, können Sie die Gelegenheit nutzen, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Warum ist das Nebenkostenprivileg nicht mehr zeitgemäß?

Als das Kabel-TV vor 40 Jahren eingeführt wurde, war es eine echte Neuerung. Statt 3-5 analoger Fernsehprogramme konnten Sie über den neuen Kabelanschluss bis zu 30 analoge Fernsehprogramme empfangen. Doch die Zeiten haben sich geändert: Die Fernsehübertragung ist mittlerweile komplett digital und auch Fernsehen über das Internet wird immer attraktiver.

Wird der Kabelanschluss teurer?

Die Kabelnetzbetreiber befürchten, dass zahlreiche Bewohner größere Wohneinheiten kündigen werden, da sie nicht mehr gezwungen sind, doppelt für ihren Fernsehempfang zu zahlen. Realistisch gesehen könnte sich der Kabelanschluss leicht verteuern, aber diese Erhöhung wird sich nach Einschätzung der Verbraucherzentrale im Bereich von maximal 2 bis 3 Euro pro Monat bewegen. Erste Erfahrungen zeigen, dass bei gekündigten Mehrnutzerverträgen der Preis für den entsprechenden Einzelnutzervertrag bei ca. 8-10 Euro pro Monat liegt.

Regelungen für Wohnungseigentümer

Für Besitzer von Eigentumswohnungen ist die Sachlage etwas komplizierter. Hier gilt nach wie vor das, was die Eigentümergemeinschaft beschließt. Im Rahmen der Gesetzesnovelle besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 30. Juni 2024, mit dem die laufenden Mehrnutzerverträge per Beschluss der Eigentümergemeinschaft beendet werden können. Unternimmt die Eigentümergemeinschaft jedoch nichts oder entscheidet sich gegen eine Kündigung, so laufen die Verträge weiter. Dann müssen Wohnungseigentümer weiterhin die Kosten für den TV-Empfang über das Hausgeld bezahlen, dürfen es aber nicht mehr über die Nebenkosten mit ihren Mietern abrechnen.

Welche Alternativen zum Kabelanschluss gibt es?

Im Rahmen digitaler Entwicklungen gibt es verschiedene Alternativen zum Kabelanschluss, die für Mieter interessant sein könnten:

  • DVB-T2 HD: Fernsehen über die Antenne. Viele Regionen ermöglichen den Empfang von ca. 40 Sendern in HD-Qualität. Öffentlich-rechtliche Sender sind kostenfrei, Privatsender kosten ca. 7,99 Euro pro Monat. Wenn Sie auch gerne Privatsender, wie ProSieben etc., schauen, dann sind die aktuellen Angebote der Vodafone und PYUR von Vorteil, da diese ebenfalls unter 10€ liegen und nicht abhängig von ihrem DVB-T Empfang sind.
  • IPTV (klassisch): Fernsehen per Internet über Kabelnetz-Anbieter, meist in Kombination mit Internetanschluss. Der Kabelanschluss wird hierbeioft kostenfrei angeboten. Zum Beispiel erhalten Sie bei der Vodafone einen 1 GBit/s Tarif inklusive Kabelanschluss für unter 20€.
  • IPTV (Streaming): Fernsehen per Streamingdienst, vorausgesetzt wird ein breitbandiger Internetanschluss. Kosten liegen meist zwischen 6-10 Euro pro Monat, teilweise kostenlose Zugänge mit Werbung. Es ist auch hier empfehlenswert sich die aktuellen Angebote der Kabelnetzanbieter anzuschauen, da diese mit sehr niedrigen Preisen versuchen ihre zahlenden Kunden zu behalten. Es lässt sich hier gerade bei der Vodafone und PYUR ein wirkliches Schnäppchen schlagen.
  • Satellitenfernsehen: Größte Programmvielfalt, alle gängigen Fernsehprogramme frei und unverschlüsselt empfangbar. Voraussetzung: Installation einer Satellitenschüssel ist erlaubt und möglich.

Profitieren Sie von der Umstellung

Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs ab dem 1. Juli 2024 bringt für Mieter Veränderungen mit sich. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die neuen Regelungen zu informieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die besten Angebote und Optionen für den eigenen Fernsehempfang zu finden. Fiberfone steht Ihnen dabei zur Seite, bietet umfassende Vergleiche und eine kostenlose Beratung. Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, um individuell passende und kostengünstige Lösungen zu finden.

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